Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Der Abbau und die Verhinderung von Benachteiligungen behinderter Menschen (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG) und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20a GG) - diese Aufträge des Grundgesetzes motivieren uns im LWL-BLB täglich.
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Willkommen beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL-BLB)
Der LWL-Bau- und Liegenschaftsbetrieb ist ein interner Dienstleister des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, dem zentrale Aufgaben der Grundstücks- und Gebäudeverwaltung obliegen. Als organisatorischer Zusammenschluss der ehemaligen Hochbau- und der Liegenschaftsabteilung ist er im Wesentlichen zuständig für
die Verwaltung und Instandhaltung der im eigenen Sondervermögen befindlichen Grundstücke und Gebäude auf der Grundlage eines beim LWL eingeführten Mieter-/ Vermietermodells
die Planung und Umsetzung komplexer Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen (Architekten- und Ingenieurleistungen),
die Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben (Projektsteuerung und Projektleitung) und damit Steuerung der Maßnahmen unter organisatorischen, finanziellen und terminlichen Gesichtspunkten,
die Wahrnehmung der Betreiberverantwortung,
die Wahrnehmung zentraler Steuerungsaufgaben für den Verband als Träger öffentlicher Belange bei der Bauleitplanung der LWL-Mitgliedskörperschaften sowie
Zuständigkeiten als „Baudienststelle“ des LWL und damit öffentlicher Bauherr nach § 79 BauO NRW (Zustimmungsverfahren) sowie nach § 10 Abs. 2 der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrender Prüfungen von Sonderbauten - PrüfVO NRW.
Er erfüllt diese Aufgabe in der Organisationsform einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Grundlage für die betriebswirtschaftliche Ausrichtung bildet das Handelsgesetzbuch.
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Der LWL-Bau- und Liegenschafts-Betrieb Münster (LWL-BLB)
LWL ist das kurze Wort
für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
So spricht man das: ell weh ell
Der Bau- und Liegenschafts-Betrieb ist in Münster.
Der Bau- und Liegenschafts-Betrieb gehört zum LWL.
Das kurze Wort für den Betrieb ist: LWL-BLB.
So spricht man das: ell weh ell beh ell beh.
Der LWL hat viele Gebäude.
Zum Beispiel:
Kranken-Häuser
Schulen
Museen
Und viele Grund-Stücke.
Zu Grund-Stücken sagt man auch: Liegenschaften.
Der LWL-BLB ist ein interner Dienst-Leister.
Das heißt:
Der BLB arbeitet nur für den LWL.
Der LWL-BLB kümmert sich
um die Gebäude und die Grund-Stücke vom LWL.
Der LWL braucht dann keine eigenen Fach-Leute für die Sachen.
Der BLB gehört zwar zum LWL.
Der BLB ist aber wie ein eigenes Unternehmen.
Zum Beispiel:
Der BLB hat eigenes Geld.
Das heißt in schwerer Sprache:
Der LWL-BLB ist eine eigenbetriebs-ähnliche Einrichtung.
Der LWL-BLB kümmert sich um den Bau von Häusern
für den LWL.
Und für die Kliniken vom LWL.
Der BLB achtet auf alle Dinge: Von der Planung bis das Haus fertig ist.
Der LWL-BLB kümmert sich darum:
Dass die Gebäude repariert werden.
Oder umgebaut:
Wenn das nötig ist.
Der LWL schützt die Umwelt.
Zum Beispiel:
Die Gebäude sollen wenig Energie verbrauchen.
Der LWL-BLB kümmert sich darum: Die Gebäude vom LWL verbrauchen wenig Energie.
Der BLB macht dafür Pläne.
Die Pläne sagen:
So kann Energie sinnvoll gespart werden.
Man sagt auch:
Der BLB macht das Energie-Management.
Und der BLB sorgt dafür:
Die Pläne werden umgesetzt bei den Gebäuden vom LWL:
Beim Bau von neuen Häusern.
Und beim Umbau von alten Häusern.
Der LWL-BLB kümmert sich auch darum: Alle Regeln und Gesetze werden eingehalten.
Zum Beispiel Gesetze für Gebäude.
Oder für die Technik in den Gebäuden
Der LWL kann Förder-Gelder bekommen für manche Gebäude.
Der LWL-BLB kümmert sich darum:
Damit das Bauen gefördert wird.
Und der BLB achtet darauf:
Die Förder-Gelder werden richtig verwendet.
Der LWL-BLB vermietet Gebäude vom LWL.
Zum Beispiel an Schulen.
Und an Museen.
Die Gebäude gehören dem LWL.
Der BLB kümmert sich darum:
Damit alles funktioniert im Gebäude.
Der LWL-BLB kümmert sich um die Verträge:
Wenn der LWL ein Grund-Stück kauft.
Und um die Erb-Bau-Rechts-Verträge.
Erb-Bau-Recht heißt:
Man kauft die Grund-Stücke nicht.
Man darf die Grund-Stücke aber für lange Zeit benutzen.
Zum Beispiel:
Man darf auf den Grund-Stücken bauen.
Der LWL-BLB kümmert sich um die Grund-Stücke
vom LWL.
Der LWL hat dann immer die Grund-Stücke:
Die er braucht.
Das heißt:
Grund-Stücke werden gekauft:
Wenn eine Einrichtung vom LWL größer werden soll.
Und Grund-Stücke werden verkauft:
Wenn der LWL sie nicht mehr braucht.
Der LWL-BLB kümmert sich um Wälder vom LWL.
Der BLB sorgt dafür:
Neue Bäume werden gepflanzt.
Kranke Bäume werden gefällt.
Man sagt auch:
Der BLB kümmert sich um die Forst-Angelegenheiten.
Forst ist ein anderes Wort für Wald.
Der BLB kümmert sich auch um die Jagd-Angelegenheiten.
Das heißt in Leichter Sprache:
Der LWL-BLB vermietet Stücke vom Wald an Jäger.
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