Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Landeshaus.
Münster, Warendorfer Straße
Bild: Arendt

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Der Abbau und die Verhinderung von Benachteiligungen behinderter Menschen (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG) und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20a GG) - diese Aufträge des Grundgesetzes motivieren uns im LWL-BLB täglich.

 

Urs Fabian Frigger, Landesrat LWL-BLB und KVW

75 Jahre Grundgesetz

Willkommen beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL-BLB)

Der LWL-Bau- und Liegenschaftsbetrieb ist ein interner Dienstleister des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, dem zentrale Aufgaben der Grundstücks- und Gebäudeverwaltung obliegen. Als organisatorischer Zusammenschluss der ehemaligen Hochbau- und der Liegenschaftsabteilung ist er im Wesentlichen zuständig für

  • die Verwaltung und Instandhaltung der im eigenen Sondervermögen befindlichen Grundstücke und Gebäude auf der Grundlage eines beim LWL eingeführten Mieter-/ Vermietermodells
  • die Planung und Umsetzung komplexer Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen (Architekten- und Ingenieurleistungen),
  • die Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben (Projektsteuerung und Projektleitung) und damit Steuerung der Maßnahmen unter organisatorischen, finanziellen und terminlichen Gesichtspunkten,
  • die Wahrnehmung der Betreiberverantwortung,
  • die Wahrnehmung zentraler Steuerungsaufgaben für den Verband als Träger öffentlicher Belange bei der Bauleitplanung der LWL-Mitgliedskörperschaften sowie
  • Zuständigkeiten als „Baudienststelle“ des LWL und damit öffentlicher Bauherr nach § 79 BauO NRW (Zustimmungsverfahren) sowie nach § 10 Abs. 2 der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrender Prüfungen von Sonderbauten - PrüfVO NRW.


Er erfüllt diese Aufgabe in der Organisationsform einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Grundlage für die betriebswirtschaftliche Ausrichtung bildet das Handelsgesetzbuch.